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Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2000 - V B 148/99   

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https://dejure.org/2000,8580
BFH, 04.04.2000 - V B 148/99 (https://dejure.org/2000,8580)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2000 - V B 148/99 (https://dejure.org/2000,8580)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2000 - V B 148/99 (https://dejure.org/2000,8580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Versandhandel - Betriebsübertragung auf Ehemann - Umsatzsteuerpflichtiger Vorgang - Mindestbemessungsgrundlage - Eigenverbrauch durch Entnahme

  • Judicialis

    UStG 1991 § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; UStG 1991 § 10 Abs. 4 Nr. 1; ; UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 a; ; UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - V B 148/99
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt daher nur wegen einer klärungsbedürftigen und im Revisionsverfahren klärbaren Rechtsfrage in Betracht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.1999 - V R 13/99

    Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - V B 148/99
    Wie der Senat zuletzt mit Urteil vom 18. November 1999 V R 13/99 (BFHE 190, 251, BStBl II 2000, 153) entschieden hat, verwirklicht ein Unternehmer, der Gegenstände aus seinem Unternehmen an Angehörige aus unternehmensfremden Gründen unentgeltlich liefert, hierdurch einen Eigenverbrauch durch Gegenstandsentnahme; an der Steuerbarkeit der Entnahme änderte sich --bis zum In-Kraft-Treten des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 am 1. Januar 1994-- auch dann nichts, wenn die Lieferung im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen erfolgte.
  • FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01

    Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch

    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung (u.a. Urteil vom 18. November 1999 V R 13/99, BFHE 190, 251, BStBl II 2000, 153; Beschluss vom 4. April 2000 V B 148/99, BFH/NV 2000, 125) entschieden hat, verwirklicht ein Unternehmer, der Gegenstände aus seinem Unternehmen an Angehörige aus unternehmensfremden Gründen unentgeltlich liefert, hierdurch einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch durch Gegenstandsentnahme.
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Rechtsprechung
   BFH, 28.12.2001 - V B 148/99, V B 149/99, V B 150/99   

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https://dejure.org/2001,21858
BFH, 28.12.2001 - V B 148/99, V B 149/99, V B 150/99 (https://dejure.org/2001,21858)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2001 - V B 148/99, V B 149/99, V B 150/99 (https://dejure.org/2001,21858)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - V B 148/99, V B 149/99, V B 150/99 (https://dejure.org/2001,21858)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.12.2001 - VI B 148/99

    Beschwerdeverfahren - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - V B 148/99
    Der Senat hat gemäß § 121 Satz 1 i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) die Beschwerdeverfahren VI B 148/99, VI B 149/99 und VI B 150/99 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, da in allen Verfahren dieselbe Rechtsfrage, lediglich bezogen auf verschiedene Streitjahre, zu entscheiden ist.
  • BFH, 17.01.1985 - VII S 24/84

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine GmbH

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - V B 148/99
    Allgemeine Interessen sind tangiert, wenn ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 17. Januar 1985 VII S 24/84, BFH/NV 1986, 425, und vom 19. Januar 1988 VII S 16/87, BFH/NV 1988, 520).
  • BFH, 19.01.1988 - VII S 16/87

    Anerkennung eines eingetragenen Vereins als Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - V B 148/99
    Allgemeine Interessen sind tangiert, wenn ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 17. Januar 1985 VII S 24/84, BFH/NV 1986, 425, und vom 19. Januar 1988 VII S 16/87, BFH/NV 1988, 520).
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